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Decksaison 2009

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Glittnir vom Neddernhof

Deckbedingungen

• Es werden nur Islandpferdestuten mit Papieren angenommen.

• Alle Stuten dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben und müssen selbstverständlich aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stuten müssen eine Tupferprobe vorweisen, sonst wird diese nicht für Glittnir zugelassen. Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen und sollte nicht älter als drei Wochen sein. Glittnir wird vor Beginn der Decksaison auch auf Krankheiten untersucht.

• Im Falle von Verletzungen oder Krankheiten, bei denen die Behandlung durch einen Tierarzt erforderlich ist, wird im Auftrag des Stutenbesitzers und zu dessen Lasten ein Tierarzt hinzugezogen.

• Der Besitzer von Glittnir übernimmt keinerlei Haftung für Tod, oder Verletzungen bzw. Beschädigungen der Stute oder des dazugehörigen Fohlens durch den Hengst. Wir übernehmen nur Haftung für Schäden die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden die von den Stuten verursacht worden sind haften ausschließlich die Besitzer der Stuten. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist der Hengstbesitzer nicht haftbar.

• Sollte die Stute nach Beendigung der Periode nicht tragend sein, ist eine kostenlose Nachdeckung in dieser oder der nächsten Saison enthalten. Diese wird aber nur anerkannt, wenn eine tierärztliche Ultraschalluntersuchung mit eindeutigem Ergebnis vorliegt.

• Eine Anzahlung in Höhe von 200 € muss bei der Anmeldung der Stute bezahlt werden, die wird auf die Deckgebühr angerechnet.

• Die Deckscheine für die Stuten werden erst nach der Bezahlung der Decktaxe an den Besitzer übergeben.

• Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters. Mit der Stutenanmeldung erklären Sie die Deckbedingungen als angenommen.

Die Decktaxe für die Saison 2009 beträgt 600 €.